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Das Trinkwasser vorsorgend zu schützen – das sieht die neue Trinkwassereinzugsgebietsverordnung vor. Bis November 2025 müssen Wassergewinnungs-Unternehmen eine Bewertung ihres Gebietes inklusive.
Eine neue Verordnung sieht vor, dass das gesamte Wassereinzugsgebiet auf Gefährdungen geprüft und ein Risikomanagement eingerichtet wird, um vorsorglich eine mögliche Verunreinigung zu verhindern. Um das zu gewährleisten, müssen Wassergewinnungs-Unternehmen eine Vielzahl an Daten sammeln, analysieren und dokumentieren. Stichtag für die Bewertung des Einzugsgebietes ist November 2025.
Probieren Sie mal, das Wort „Trinkwassereinzugsgebietsverordnung“ dreimal laut und schnell hintereinander auszusprechen. Gar nicht so einfach, oder? Noch viel herausfordernder ist der Inhalt der neuen Verordnung, die auf alle Wassergewinnungs-Unternehmen zukommt. Wasserverbände winken seit geraumer Zeit mit dem Zaunpfahl, um entsprechende Betreiber zu sensibilisieren. Auch die Thüga hat bei ihrem letzten Wasser-Symposium auf die neue Verordnung aufmerksam gemacht. Zu Recht, denn bis zum 12. November 2025 müssen seitens der Betreiber die Anforderungen, die mit der Verordnung in Kraft getreten sind, umgesetzt werden.
Viel Zeit? Von wegen! „Die Frist ist unglaublich eng“, sagt Ursula Karges vom IWW Zentrum Wasser. Worum es geht? „In erster Linie darum, den Aufwand der Aufbereitung von Trinkwasser zu reduzieren.“ Das Neue an der Verordnung? „Im Fokus steht nicht allein das Endprodukt Trinkwasser wie etwa bei der Trinkwasserverordnung, sondern das gesamte Gebiet, durch das das Wasser zu den Brunnen des Unternehmens fließt.“ Sprich: Diese Unternehmen müssen ab 2025 völlig neue Aufgaben bewältigen – für die sie Fachwissen, Manpower und eine gute Datenlage benötigen.
Die Veränderungen haben es nach Meinung der Expertinnen und Experten in sich und fordern eine viel komplexere Betrachtungsweise allein dadurch, dass das gesamte Einzugsgebiet betrachtet werden muss. „Im Sinne des Multi-Barrieren-Prinzips ist der Schutz der Ressource der erste Schritt auf dem Weg zu einwandfreiem Trinkwasser“, wie Karges erläutert. „Also: Was ist in meinem Einzugsgebiet los und was muss getan werden, um eine Kontamination meiner Ressource zu verhindern?“ Kontamination bedeutet Verunreinigung durch Stoffe, die durch Landwirtschaft, Industriebetriebe oder auch den Verkehr in den Boden eintreten und das Wasser verunreinigen. „Die Betreiber der Wassergewinnungs-Anlagen müssen nun für die Bewertung ihres Einzugsgebietes eine Gefährdungsanalyse und Risikoabschätzung vorlegen“, so Karges. Als wäre das nicht genug, benötigen sie Daten und Informationen unter anderem der zuständigen Wasserbehörde. Auch das ist anders als sonst. Karges: „Bei der Trinkwasserverordnung ist die Gesundheitsbehörde zuständig, bei der Trinkwassereinzugsgebietsverordnung die nach Länderrecht zuständige Wasserbehörde.“
Eine enge Zusammenarbeit zwischen Wassergewinnungs-Betreiber und Behörde ist Voraussetzung, um alle erforderlichen Informationen und Daten zusammenzubringen, die für die neue Verordnung gelten. „Leider sind viele Behörden noch nicht in der Lage, diese Informationen zu liefern“, stellt Karges fest. „Zudem sind in der neuen Verordnung keine Fristen genannt, wie lange die Behörden nach der Anfrage durch das Unternehmen Zeit haben, diese Informationen zu liefern.“ Die LAWA-Ad hoc AG (Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser) erarbeitet zurzeit die Vollzugshilfe für die Behörden, also welche Verordnungen und Anforderungen sie nach EU-Recht erfüllen müssen. Der DVGW erarbeitet zeitgleich ein passendes Merkblatt für die Betreiber. „Also das Kochbuch, mit dem die Wassergewinnungs-Unternehmen arbeiten können“, sagt die Wasser-Expertin. „Regeln zu finden, die für alle Sinn machen, ist deshalb so schwierig, weil die Wasserlandschaft in Deutschland so heterogen ist.“
Das sollten Wassergewinnungs-Betreiber jetzt tun:
+ In Dialog mit der zuständigen Wasserbehörde treten und in Erfahrung bringen, welche
Informationen über das Wassereinzugsgebiet vorliegen
+ Datenlage überprüfen. Zur Gefährdungsanalyse werden Informationen aus den
verschiedenen Sektoren benötigt – hierzu können geeignete Geoinformations-Systeme
(GIS) herangezogen werden
+ Wenn Grenzen des Einzugsgebietes unklar sind, diese in Abstimmung mit der Behörde
jetzt festlegen
+ Bei Fragen unterstützt Thüga ihre Partnerunternehmen