Kurzfristig führte die Gaskrise dazu, dass sich weitere Lasten ins Stromnetz verlagerten. Langfristig treibt die Bundesregierung die Elektrifizierung des Wärme- und Verkehrssektors voran. Was bedeuten die Entwicklungen für die Stromnetzbetreiber? Julia Holl vom Thüga-Kompetenzcenter Netze hat Antworten. Denn sie und ihre Kolleg:innen stehen den Netzbetreibern der Thüga-Gruppe in Sachen Netzplanung zur Seite.

Frau Holl, was brennt den Netzbetreibern derzeit am meisten unter den Nägeln?

Derzeit ist das in der Niederspannung vor allem Frage, wie sich der Hochlauf von Wärmepumpen und Elektromobilität entwickelt, während auf der anderen Seite immer mehr Erneuerbare einspeisen. Das wirkt sich unmittelbar auf die Netzplanung aus.

Inwiefern?

Die Last- oder Einspeiseflüsse verstetigen sich und die dadurch ständige thermische Belastung kann die Betriebsmittel schneller altern lassen. Wenn der Wind zum Beispiel drei Tage hintereinander stark weht, dann können Betriebsmittel wie Trafos zwischenzeitlich nicht abkühlen. Daher ist künftig zu beachten, dass bei Trafostationen Raum für eine zusätzliche Kühlmöglichkeit vorhanden ist. Bei E-Fahrzeugen und Wärmepumpen stellt sich die Frage nach dem Gleichzeitigkeitsfaktor – also wie viele Geräte werden gleichzeitig Strom ziehen und entstehen dadurch Engpässe?

Haben Sie ein konkretes Beispiel?

Nehmen wir ein Einfamilienhaus mit einer PV-Anlage auf dem Dach, Wärmepumpe und E-Auto. Abends um 20 Uhr scheint die Sonne nicht mehr, gleichzeitig erhöht sich der Wärmebedarf und mein E-Auto lädt an der Wallbox. Mein Strombedarf erhöht sich gegenüber heute Mittag, als die Sonne schien, deutlich – und nicht nur meiner, sondern womöglich auch der von den Nachbarn…Die durchschnittliche Anschlussleistung pro Wohneinheit steigt dadurch, außer sie kann sinnvoll, netzdienlich und flexibel auf andere Zeitfenster verteilt werden. Das müssen Netzbetreiber in ihren Netzplanungen stärker berücksichtigen.

Was heißt das in der Praxis?

Wenn der Netzbetreiber beispielsweise das Netz für ein Neubaugebiet plant, muss er viele Faktoren berücksichtigen, um die neuen Ortsnetzstationen und die Kabel entsprechend zu dimensionieren. Er muss sich Fragen stellen wie: Ist Gewerbe oder Industrie vorhanden? Wie viele Wohneinheiten gibt es, wie viele E-Fahrzeuge, ist PV geplant und wie erfolgt die Wärmeversorgung?

Wie soll der Netzbetreiber mit so vielen Unbekannten planen?

Indem sich zum Beispiel die Netzbetreiber (NB) der Thüga-Gruppe unserer Planungsgrundsätze bedienen. Wir haben ihnen gerade die brandneue Version 3.0 zur Verfügung gestellt. Zwar ist jedes Netzgebiet anders, aber die Thüga-Planungsgrundsätze geben eine Basis-Hilfestellung, damit sich jeder NB seine individuellen Standards setzen kann. Sie enthalten die Grundsätze für den Rahmen der richtigen Kabelquerschnitte, Trafoleistungen, das Vorgehen und so weiter. Er gibt auch eine Übersicht, welche Instrumente vorhanden sind, um ein Netz effizient zu planen und zu betreiben. Die Planungsgrundsätze haben wir gemeinsam mit Netzexpert:innen aus neun Partnerunternehmen der Thüga-Gruppe erarbeitet.

Und wie wird aus den Grundlagen eine konkrete Netzplanung?

Auch hier bieten wir den Netzbetreibern Unterstützung an. Die Thüga-Netzstrategie begleitet konkrete Zielnetzplanungsprojekte. Dabei wird ein rechenfähiges, digitales Netzmodell erstellt und auf dieser Basis werden Zukunftsszenarien simuliert. Diese fließen dann in Zielnetzvarianten ein, die die festgelegten Planungsgrundsätze und regulatorischen Vorgaben berücksichtigen.

Ebenfalls diskutiert wird der Entwurf des §14a. Er regelt die Möglichkeit für Verteilnetzbetreiber, den Strombezug der flexibel steuerbaren Geräte vorübergehend zu reduzieren, um Netzüberlastungen in der Niederspannung zu vermeiden. Welche Rolle spielt er beim Netzausbau?

Je nachdem, wie er schlussendlich ausgestaltet sein wird, wird er Folgen für das Netz haben – nicht für die Netzplanung selbst, aber für den Netzbetrieb und womöglich für die digitale Ausstattung von Ortsnetzstationen. Netzbetreiber sollten, auch wenn bisher nur ein erster Entwurf der Novellierung vorliegt, Platz für Mess- und Schalteinrichtungen in den Stationen vorsehen.