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Spätestens ab 2025 müssen alle Stromversorger einen dynamischen Pflichttarif nach § 41a EnWG anbieten. Die Thüga unterstützt bei der komplexen Umsetzung. Zudem hat der Aufbau eines Werkzeugkastens für intelligente Stromtarife und steuerbare Verbraucher begonnen.
Stromlieferanten, die zum 31. Dezember 2023 mehr als 100.000 Letztverbraucher belieferten, müssen diesen nach § 41a EnWG schon jetzt einen dynamischen Stromtarif anbieten. Ein Teil des Verkaufspreises ist dann an den Börsenpreis gekoppelt. Ab 2025 sind alle Lieferanten zum Angebot eines solchen Tarifs gesetzlich verpflichtet. Der Gesetzgeber will mit dem dynamischen Pflichttarif nach § 41a EnWG den Verbrauch der Kundschaft in die Zeiten verlagern, in denen viel Wind weht und/oder die Sonne scheint, aus diesem Grund im Stromnetz besonders viel erneuerbare Energien und damit zu günstigen Börsenpreisen verfügbar sind. Ziel ist es, mit finanziellen Anreizen die Lastverschiebung bei den Kund:innen anzukurbeln.
Wenn man so will, sind Ulrike Broich und Melanie Mannhart aus dem Thüga-Kompetenzteam Vertrieb und Marketing gerade auf Deutschlandtour in Sachen dynamischer Pflichttarif gemäß § 41a EnWG. „Wir haben einen Tagesworkshop aufgesetzt, mit dem wir die Thüga-Partnerunternehmen bei der Umsetzung des dynamischen Pflichttarifs unterstützen. Dieser bildet die Grundlage für weitere intelligente Tarife“, berichtet Broich. „Dabei grenzen wir zuerst den gesetzlich geforderten dynamischen Pflichttarif gemäß § 41a EnWG von anderen denkbaren intelligenten Tarifen und steuerbaren Verbrauchseinrichtungen ab.“ Dann werden die wesentlichen Produktmerkmale definiert. „Darauf aufbauend schaffen wir ein einheitliches, abteilungsübergreifendes Verständnis der Rahmenbedingungen.“ Schließlich skizziert die Runde gemeinsam einen ersten groben Umsetzungsfahrplan bis zur Einführung des dynamischen Pflichttarifs.
Gerade kleineren Stromversorgern raten die Kolleginnen, sich bei Interesse zeitig zu melden. „Der § 41a EnWG ist kein Hexenwerk“, beruhigt die Expertin. „Aber die Thematik ist komplex und vor allem in der Umsetzung herausfordernd. Eine weitere gesetzliche Anforderung ist das Angebot einer desintegrierten Variante des dynamischen Pflichttarifs, was zusätzliche Erschwernisse bedeutet.“ Desintegriert heisst, dass das Entgelt für Netznutzung und Messstellenbetrieb dem Letztverbraucher separat vom Netzbetreiber beziehungsweise vom Messstellenbetreiber in Rechnung gestellt wird. Auch über den Workshop hinaus sind Thüga-Unterstützungsleistungen umfangreich. So stehen der Thüga-Gruppe Mustervertragsunterlagen, FAQs zu den rechtlichen Vorschriften sowie abgestimmte Textbausteine für die Kundenkommunikation rund um den § 41a EnWG zur Verfügung.
„Weil die Rollout-Geschwindigkeit der intelligenten Stromzähler noch langsam ist, wird die Endkundennachfrage an den neuen Tarifen anfangs nicht sehr hoch sein“, sagt Valery Greil, Innovationsmanagerin bei der Thüga. Perspektivisch dürfte sich dies ändern. Doch das Interesse der Kundschaft an intelligenten Tarifen ist groß. „Das Thema wird an Fahrt gewinnen“, ist Greil überzeugt und verweist auf eine Bitcom-Studie aus dem vergangenen Jahr. Demnach können sich 78 Prozent der Endkunden vorstellen, künftig einen variablen Stromtarif zu nutzen. In europäischen Nachbarländern, wo es schon länger Varianten mit dynamischen Tarifen gibt, ist die Marktdurchdringung schon weit fortgeschritten. In Schweden zum Beispiel mit rund der Hälfte aller Haushalte. Und noch einen weiteren Grund gibt es, warum Stadtwerke besser früher als später loslegen: „Dynamische Pflichtarife sind ein großes Geschäftsfeld, die Wettbewerber sind bereits aktiv: Schon jetzt bieten 18 Stromversorger in Deutschland dynamische Pflichttarife an.“
Das gilt allerdings auch für die Thüga. Seit März läuft bei thüga solutions ein großangelegtes Projekt von Thüga SmartService, Syneco und providata. „Wir arbeiten an einem Werkzeugkasten an Funktionalitäten, mit deren Hilfe Stadtwerke die neuen Tarife ihrer Kundschaft anbieten können“, erklärt Projektleiter Dirk Ebinger. Gemeint sind Lösungen für etwa Preisinformationen, Abrechnungssystem, Bilanzkreismanagement und Themen der Messstellenbetreiber wie die Gateway-Administration oder das Energie- beziehungsweise Messdatenmanagement (EDM). „Also alles, was es für die operative Abwicklung der intelligenten Tarife, die Prozesse dahinter und damit für den Aufbau eines attraktiven Produktportfolios rund um die intelligenten Tarife braucht.“ Mit der Thüga Energie steht bereits der Pilotkunde fest, bei dem der Werkzeugkasten – voraussichtlich zum 1. Oktober – in den Praxistest startet.