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Auf europäischer Ebene stehen die Leitplanken für ein Wasserstoffverteilnetz bereits. Die Umsetzung in deutsches Recht hinkt hinterher. Die Transformation der Gasnetze wird damit ausgebremst, der Wasserstoff-Hochlauf kommt nicht voran. Ein Rechtsgutachten zeigt Lösungswege auf.
Auf der Dachterrasse des Deutschen Bundestags (v.l.n.r.): Dr. Kristin Spiekermann (Rosin Büdenbender), Patrick Kunkel (Thüga), Florian Feller (energie schwaben GmbH), Jana Michaelis (Rosin Büdenbender)
Im Auftrag der Thüga Aktiengesellschaft und vier ihrer Partnerunternehmen hat die renommierte Kanzlei Rosin Büdenbender ein Rechtsgutachten zur Gasnetztransformation erarbeitet. In diesem Gutachten zeigen die auf das Energierecht spezialisierten Rechtsanwälte Wege auf, um die EU-Vorgaben zügig in deutsches Recht zu überführen. Patrick Kunkel, Leiter der Thüga Regulierung erklärt: „Wir müssen die Transformation praktikabel gestalten. Diese darf Wasserstoffnutzer und -netzbetreiber finanziell nicht überfordern. Das Gaspaket der EU bietet dafür Möglichkeiten.“ Das Fazit des Gutachtens bestätigt das: Es bedarf nur weniger Anpassungen am vorhandenen Rechtsrahmen, um die Transformation möglichst effizient zu gestalten. Das Gutachten macht dazu konkrete Vorschläge. Unter anderem zeigt es einen Weg auf, wie Kosten für H2-Ready-Investitionen in der Regulierung rechtssicher abgebildet werden können.
Dr. Kristin Spiekermann, Rechtsanwältin und Geschäftsführende Gesellschafterin von Rosin Büdenbender sagt: „Mit der Gasrichtlinie hat der europäische Gesetzgeber den effizienten Übergang zur Klimaneutralität als Hauptziel der Richtlinie erklärt und damit einen Maßstab der Transformationseffizienz geschaffen. Diesen Maßstab gilt es im System der Effizienzprüfung zu berücksichtigen.“ Jana Michaelis, Rechtsanwältin und Geschäftsführende Gesellschafterin von Rosin Büdenbender ergänzt: „Eine Refinanzierung von Kosten für Investitionen in den Neubau von Wasserstoffverteilernetzen würde in vielen Fällen zu prohibitiv hohen Netznutzungsentgelten für die wenigen Wasserstoffnetzkunden führen, was Investitionen in neue Wasserstoffnetze gefährden könnte. In vielen Fällen gibt es noch keine Wasserstoffnetzkunden.“ Michaelis hebt hervor, dass die EU-Gasverordnung mit der Möglichkeit einer Gestattung von Finanztransfers auch in solchen Fällen Rechtssicherheit für Investitionen eröffne.
Die Ergebnisse haben die beteiligten Partner bei einem Parlamentarischen Frühstück in Berlin Abgeordneten der CDU, SPD und FDP sowie Vertretern des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz vorgestellt. Kunkel appelliert an die künftige Bundesregierung: „Der Großteil der Standorte, die für klimaneutrale Produktionsprozesse Wasserstoff benötigen, liegt nicht am Wasserstoff-Kernnetz. Es ist daher essenziell, dass nun zügig die Investitions- und Finanzierungsbedingungen für die Wasserstoff-Verteilnetze festgezurrt werden. Auch für die kommunalen Wärmeplanungen wäre dies eine wichtige Grundlage.”
Das Gutachten wird als Sonderbeilage in der Zeitschrift Netzwirtschaften & Recht (N&R), Ausgabe 1/2025 abgedruckt und ist online hier aufrufbar. Auftraggeber des Gutachtens sind eins energie in sachsen, energie schwaben, Energie Südbayern, Mainova und die Thüga.
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