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Kommunalpolitiker lehnen Vorschläge der EU-Kommission zum zusätzlichen Unbundling der Wasserstoffnetze ab. Vertreterinnen und Vertreter des Thüga-Beirats sehen darin eine starke Benachteiligung der Stadtwerke in Deutschland. In der Task Force Politische Willensbildung machen sie sich für eine Fortsetzung des gemeinsamen Betriebs von Gas- und Wasserstoffverteilnetzen stark.
Der Sprecher der Thüga-Task Force, Udo Glatthaar (CDU), Oberbürgermeister der Großen Kreisstadt Bad Mergentheim, sagt anlässlich des jüngsten Treffens der Task Force in München: „Wir begrüßen das von der EU-Kommission vorgelegte Gesetzespaket zur Dekarbonisierung der Gasnetze, und insbesondere, dass die verschiedenen Gase und Wasserstoff zusammengeführt werden. Allerdings richten sich die Vorschläge zur Entflechtung (Unbundling) im Wasserstoffbereich besonders gegen die deutschen Stadtwerke und sind daher vollständig abzulehnen.”
Der Vorschlag der EU läuft aus Sicht der Thüga-Task Force einem schnellen, kostengünstigen Aufbau eines Wasserstoffnetzes zuwider und würde den Hochlauf von Wasserstoff auf Basis vorhandener Infrastruktur ausbremsen. „Die kommunalen Unternehmen der Thüga-Gruppe haben in den vergangenen 13 Jahren bewiesen, dass sie die bisherigen Vorgaben der EU-Kommission zur Trennung von Netzbetrieb und Aktivitäten wie Erzeugung und Vertrieb sauber umgesetzt haben, so dass sich der Wettbewerb auf eine für Europa einzigartige Weise entwickeln konnte. Wir können beim Thema Wasserstoff allerdings keinerlei stichhaltige Argumente erkennen, warum es in der Zukunft einem kommunalen Stadtwerk verboten sein soll, das Gasverteilnetz und das Wasserstoffverteilnetz nach den heute bereits erfolgreich umgesetzten Regeln gemeinsam betreiben zu dürfen“, so Glatthaar.
Nach den Vorschlägen der EU-Kommission müssten die Unternehmen der Thüga-Gruppe jeden Meter Gasleitung, der auf 100 Prozent Wasserstoff umgestellt wird, entweder an einen unabhängigen Dritten verkaufen oder ein kommunalrechtlich sehr bedenkliches Konstrukt eines unabhängigen Betriebsführers (Independent System Operator/ISO) einführen, der die komplette Entscheidungshoheit über die Wasserstoffnetze vor Ort bekäme. Die kommunalen Eigentümer dürften dann zwar das Anlagevermögen behalten und auf Verlangen des Betriebsführers ins Wasserstoffnetz investieren, hätten aber ansonsten keinerlei Entscheidungsgewalt. „Wir wollen die Dekarbonisierung der Gasnetze vor Ort mit Biomethan und Wasserstoff vorantreiben, und nicht durch eine unnötig erzwungene Trennung in zwei unterschiedliche Netzbetreiber in einem Stadtgebiet Effizienz, Kundennähe und vor allem Schnelligkeit der Transformation verlieren“, ergänzt Udo Glatthaar. Damit folgt die Task Force der Feststellung des Bundesrats vom 8. April 2022, der in den vorgeschlagenen Entflechtungsideen der EU-Kommission eine deutliche Gefahr und Verzögerung für den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft und seiner Finanzierung in Deutschland erkennt.
„Die Gasverteilnetze in der Thüga-Gruppe sind durch die hohen Investitionen seit 1990 in einem technisch ausgezeichneten Zustand. Wir beschäftigen uns seit Jahren mit der Thematik der Umstellung auf Wasserstoff und wissen, dass die Netze heute schon zu über 90 Prozent wasserstofftauglich sind. Das bringt uns auf die Pole Position bei der Energiewende vor Ort, besonders für die vielen Industriekunden, die KWK-Anlagen aber auch die Millionen Haushalts- und Gewerbekunden“, sagt Michael Riechel, Vorsitzender des Vorstands der Thüga Aktiengesellschaft. „Gerade die Situation seit dem schrecklichen Ukrainekrieg offenbart doch, wie wichtig eine schnelle Umstellung der Netze auf Biomethan und Wasserstoff ist, um unabhängiger zu werden und die Energieversorgung zu dekarbonisieren. Das erfordert viel Flexibilität bei den Netzbetreibern, um so schnell wie möglich zukünftige lokale Erzeuger von grünem Gas an das Netz anzubinden. Auch lange bevor die nationalen Leitungen auf der Ferngasstufe auf Wasserstoff umgestellt sind.“