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Statement von Dr. Constantin H. Alsheimer, Vorsitzender des Vorstands der Thüga Aktiengesellschaft, zum Festlegungsentwurf der Bundesnetzagentur „zur Anpassung von kalkulatorischen Nutzungsdauern und Abschreibungsmodalitäten von Erdgasleitungsinfrastrukturen (KANU 2.0)“
„Niemand kann vorhersagen, wie unsere Welt im Jahr 2045 aussehen wird. Angebot und Nachfrage werden letztlich regeln, welches Verhältnis zwischen grünem Strom und grünem Gas sich dann einstellen wird. Was wir heute aber wissen: der Klimawandel erfordert einen raschen Umbau unseres Energiesystems und Investitionen. Gleichzeitig muss die Energieversorgung sichergestellt werden und bezahlbar bleiben. Um dieses Ziel zu erreichen, ist eine möglichst hohe Flexibilität essenziell. Das gilt insbesondere für die notwendige Transformation der Energieinfrastruktur vor Ort.
Die Bundesnetzagentur hat mit dem Festlegungsentwurf zur Verkürzung der Nutzungsdauern von Erdgasnetzen ein wichtiges Thema für das Gelingen der Energiewende vorangebracht. Mit der Möglichkeit für die Netzbetreiber, ihre Netze bis spätestens 2045 abzuschreiben, stellt die Bundesnetzagentur die zeitliche Kongruenz der Gasnetzregulierung mit dem Zieljahr der Klimaneutralität her. Zudem räumt sie den Netzbetreibern die Möglichkeit ein, noch kürzere Nutzungsdauern und zwischen unterschiedlichen Modellen für die Abschreibung zu wählen.
Dieses Plus an Flexibilität begrüßen wir ausdrücklich. Netzbetreiber können so individuell, unter Berücksichtigung der Gegebenheiten vor Ort und je nach Verfügbarkeit der Energieträger entscheiden, welche Netzteile zukünftig auf Wasserstoff umgestellt und welche nicht mehr genutzt werden. Aus volkswirtschaftlicher Sicht ist dies zu begrüßen, zumal der vorliegende Entwurf die Belange der Gaskunden, der Netzbetreiber und der Energiewende gut in Einklang bringt.
Flexibilität ist das Fundament, um die Energiewende flächendeckend effizient und erfolgreich umzusetzen. Aber für sich allein ist sie nur die halbe Miete. Nach dem wichtigen Startschuss für das Wasserstoff-Kernnetz wiegt weiterhin schwer, dass wir keine klare Regelung für die Transformation der Verteilnetze hin zu Wasserstoff haben. Für die auf dieser Ebene anstehenden Entscheidungen bedarf es von Beginn an einer hohen Rechtssicherheit. Wir setzen uns dafür ein, dass die Bundesnetzagentur die noch offenen regulatorischen Finanzierungsfragen für die Transformation der heutigen Verteilnetze hin zu Wasserstoff zeitnah aufgreift. Die Wasserstoff-Strategie darf nicht auf halber Strecke verharren.“
Für weitere Details verweisen wir auf unsere ausführliche Stellungnahme zum Festlegungsentwurf KANU2.0, die an die Bundesnetzagentur übermittelt wurde.
Rund 1,8 Millionen Industrie-, Gewerbe- und Mittelstandskunden sowie mehr als 21 Millionen private Haushalte beziehen ihr Gas derzeit über das Nieder-, Mittel- und Hochdrucknetz der Gasverteilnetzbetreiber. Auf über 550.000 Leitungskilometern versorgt das Verteilnetz rund 99 Prozent aller Gaskunden, einschließlich der gasbasierten Stromerzeugung und eines Großteils der Fernwärmeerzeugung. Um eine flächendeckende Versorgung mit Wasserstoff sicherzustellen, muss das Kernnetz dynamisch weiterentwickelt und mit den Transformationsplänen der Gasverteilnetzbetreiber abgestimmt werden. Hierfür bedarf es eines neuen und verlässlichen Ordnungsrahmens, der die Vielfalt der vorhandenen Transformationsoptionen unvoreingenommen abbildet und die noch offenen Fragen auf Ebene der Verteilnetze – wie beispielsweise den regulatorischen Rahmen für die Transformation und Finanzierung heutiger Gasnetze hin zu Wasserstoffnetzen – klärt. Der Aufbau des Kernnetzes und der Umbau der Gasnetze müssen Hand in Hand gehen. Nur so kann eine ganzheitliche Gesamtplanung geschaffen und die Transformation hin zur Klimaneutralität vorangetrieben werden.
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Bildquelle: Astrid M. Obert