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Die Wärmewende ist für die Dekarbonisierung unseres Energiesystems von entscheidender Bedeutung. In den vergangenen Monaten stand vor allem das Gebäudeenergiegesetz im Fokus der politischen und öffentlichen Debatte, aber auch die Kommunale Wärmeplanung spielt eine zentrale Rolle. Andreas Hinz vom Thüga-Kompetenzteam Netzstrategie gibt einen Überblick über die laufenden regulatorischen Vorhaben und darüber, was noch folgen muss.
Mit der kommunalen Wärmeplanung schafft die Politik für die Akteure vor Ort einen Weg zur gemeinsamen Planung der Transformation der Wärmeversorgung in Kommunen hin zur Klimaneutralität. Das Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung bietet den Akteuren vor Ort Regeln zur Planung eines Zielbildes der Wärmeversorgung. Die Zielbilder können in den Kommunen sehr unterschiedlich aussehen, da Sie u.a. von den lokalen Potentialen erneuerbarer Energien (Strom, Gas, Wärme) abhängig sind oder auch von den Energiebedarfen von Haushalten und Gewerbebetrieben. Damit das jeweilige Zielbild umsetzbar ist, müssen sich die Akteure eng abstimmen. Gemeinsam werden bestimmte Wärmeversorgungsgebiete festgelegt. Darauf basierend ist es möglich, die Investitionsentscheidungen von Gebäudebesitzern, Unternehmen und Energieversorgungsunternehmen aufeinander abzustimmen. Kein Akteur vor Ort kann diese Entscheidungen für Wärmeversorgungsgebiete allein treffen. Die kommunale Wärmeplanung ist somit ein sehr sinnvoller Weg, um gemeinsam Orientierung und Planungssicherheit für die Transformation der Wärmeversorgung vor Ort zu schaffen.
Mit dem Gebäudeenergiegesetz schafft die Politik einen einheitlichen rechtlichen Rahmen für Gebäudebesitzer und stellt Anforderungen zum Einsatz von mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien bei neuen Heizungen und sowie Anforderungen an die Gebäudeeffizienz. Das Gesetz greift im Fall eines Neubaus und in Bestandsgebäuden, sobald die Heizung modernisiert wird. In dem ursprünglichen Entwurf hatte das Gebäudeenergiegesetz keinen inhaltlichen Bezug zur kommunalen Wärmeplanung. Das führte aus Sicht der Thüga zu Problemen vor Ort und wurde entsprechend kommentiert. Mittlerweile nehmen beide Gesetze Bezug zueinander.
Die enge Verzahnung des Gebäudeenergiegesetzes mit der kommunalen Wärmeplanung ist mittlerweile sichergestellt. Die Verzahnung ist ein wichtiger Schritt zur Erhöhung der Planungssicherheit für Gebäudebesitzer und Energieversorger wie z.B. Unternehmen aus der Thüga-Gruppe. Planungssicherheit ist nur möglich, wenn sich alle lokalen Akteure an dem gemeinsam festgelegten Zielbild orientieren. Notwendige Investitionen in Heizungen und Infrastrukturen (Netze und Erzeugungseinheiten) sollten von gesetzlichen Rahmenbedingungen und Förderinstrumenten zusätzlich unterstützt werden. Erst die Planungssicherheit ermöglicht es, die erforderlichen Investitionen in Gebäude und Infrastrukturen in der notwendigen Geschwindigkeit zielführend zu tätigen.
Zunächst ist wichtig, dass das Gebäudeenergiegesetz und die kommunale Wärmeplanung auch tatsächlich vom Bundestag beschlossen werden. Wir gehen davon aus, dass das Gebäudeenergiegesetz direkt nach der Sommerpause vom Parlament verabschiedet wird. Das Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung soll Mitte August zunächst im Kabinett beschlossen werden und danach ins Parlament gehen. Für die weitere Umsetzung müssen dann noch die Landesregierungen die Wärmeplanung in ihrem jeweiligen Bundesland rechtlich umsetzen. Es bleibt für alle Akteure eine Herausforderung, trotzdem die ambitionierten zeitlichen Vorgaben für die Umsetzung einzuhalten.
Zusätzlich zu den Gesetzgebungsverfahren sind weitere Punkte für die Umsetzung der Wärmewende entscheidend. Zentral sind die Eckpunkte für Förderungen. Dabei geht es zum einen darum,
Nur so wird die notwendige Transformation der Wärmeversorgung angestoßen und führt dann auch tatsächlich zur CO2-Minderung.
Die aktuellen Entwürfe für die kommunale Wärmeplanung und das Gebäudeenergiegesetz sind aufeinander abgestimmt und gehen in die richtige Richtung. Gleichzeitig ist klar, dass beide Gesetze noch nicht ausreichen, um die deutschen CO2-Minderungsziele für den Gebäudesektor für die Jahre 2030 und 2045 zu erreichen und damit bestehende EU CO2-Minderungsvorgaben für Deutschland einzuhalten. Die Politik wird daher mit sehr großer Wahrscheinlichkeit spätestens in der nächsten Legislaturperiode weitere gesetzliche Maßnahmen vornehmen müssen.
© Titelbild: hoch3media auf Unsplash