Der Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) befindet sich seit Mitte Juni im parlamentarischen Verfahren. Die gute Nachricht: Wasserstoff und Biogas sollen als Energieträger für den Wärmemarkt genutzt werden dürfen. Die Details arbeitet der Deutsche Bundestag aber noch aus.

Der Beitrag gibt den Verfahrensstand vom 21.6.23 wieder.

 

Es wurde diskutiert, gerungen und bisweilen auch politisch richtig gestritten. Doch kurz vor dem letztmöglichen Termin für die Behandlung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) im Deutschen Bundestag vor der Sommerpause einigten sich die Ampel-Fraktionen auf oberster Ebene doch noch auf einen neuen Kern.

Solange keine kommunale Wärmeplanung vorliegt, sollen die GEG-Regelungen beim Heizungstausch noch nicht gelten. Für die meisten Eigentümer – egal, ob von privaten oder öffentlichen Gebäuden – dürfte das die Umrüstung deutlich verschieben. Denn viele Kommunen werden mit ihren Wärmeplänen wohl erst in den Jahren 2026 oder 2028 fertig sein. Ab dem 1. Januar 2024 dürfen aber nur noch auf Wasserstoff umrüstbare, sogenannte „H2-ready“-Gasheizungen verbaut werden.

Erstes Gesetz, das Wasserstoff explizit als Wärmewende-Energieträger definiert

Zwei Sumoringer gegenüber; Foto von GettyImages

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Sieht eine kommunale Wärmeplanung kein klimaneutrales Gasnetz vor, dürfen Gasheizungen nur noch eingebaut werden, wenn ihr Betrieb zu 65 Prozent mit klimaneutralen Energieträgern erfolgt (Trailerlösungen). Dabei, so heißt es in dem Eckpunktepapier, werden „die verschiedenen Optionen gleichwertig“ behandelt. Die Vorfahrt für die Wärmepumpe ist damit vom Tisch – und das GEG das erste Gesetz, in dem eine Bundesregierung den Energieträger Wasserstoff explizit in den Wärmemarkt aufnimmt.

„Alles andere hätte die Zielrichtung der Wärmewende mit ihrem Wechsel auf klimaneutrale Energieträger geradezu konterkariert“, erklärt Markus Wörz, Leiter der Thüga-Stabsstelle Energiepolitik Deutschland. „Schließlich ermöglichen es Wasserstoff und Biogas, Gasheizungen und das riesige Asset einer weitverzweigten Gasinfrastruktur langfristig mit Netto-Null-Emissionen zu nutzen.“

Die Technologieoffenheit soll nun im Gesetz festgeschrieben werden

Dass der für die Thüga und viele ihrer Partnerunternehmen so entscheidende Passus nun in der Vorlage steht, hat nicht nur, aber eben auch mit der Stabsstelle Energiepolitik in der Bundeshauptstadt zu tun. „Wir haben dort intensive Überzeugungsarbeit leisten müssen, die entsprechenden Stellen bisweilen regelrecht beackert und Ende Mai einen erfolgreichen Parlamentarischen Abend in Berlin durchgeführt“, sagt Wörz.

Die „H2-ready“-Gasheizungen als sogenannte Erfüllungsoption für die 65-Prozent-Maßgabe gelten weiter, jedoch nur unter einer Bedingung: Gasnetzbetreiber müssen einen verbindlichen Fahrplan für ihre Netze erstellen, wie sie den Wasserstoffhochlauf bis zum Jahr 2045 gewährleisten können. „Ein wichtiger Schritt in Richtung einer prinzipiellen Technologieoffenheit, die wir für so wichtig halten“, ordnet Wörz ein.

 Stand jetzt erlaubt das GEG auf die Gegebenheiten vor Ort abgestimmte Lösungen

Entsprechend ist bei der H2vorOrt-Initiative erst mal leichtes Aufatmen angesagt. „Bislang wurden die wasserstofffähigen Gasheizungen ganz klar diskriminiert: Nur für diese Technologie hätte die Klimaneutralität um zehn Jahre vorgezogen werden sollen“, sagt der Vorsitzende der Initiative, Florian Feller.

Vorsichtige Erleichterung herrscht auch beim Thüga-Kompetenzcenter Netze und dessen Leiter Dr. Stephan Nagl. Er spielt auf das in Berlin etwas zeitversetzt laufende (kommunale) Wärmeplanungsgesetz (WPG) an. „Mit den jüngsten Änderungen am GEG-Entwurf engt das Gesetz auch nicht mehr die Handlungsspielräume für die kommunale Wärmeplanung ein, sondern erlaubt immer die optimale und auf die spezifischen Gegebenheiten vor Ort abgestimmte Lösung.“

Auch hinsichtlich der Nationalen Wasserstoffstrategie (NWS2.0) und der Nationalen Biomassestrategie (NABIS) macht die entzerrte Zeitachse Sinn. Beide befinden sich gerade in der Ausarbeitung beziehungsweise kurz vor der Verabschiedung im Kabinett.

Die Bundesregierung will ihr Gesetz mit einem Förderungskonzept flankieren

Flankieren will die Bundesregierung ihr Gesetz mit einem umfangreichen Bundesförderungskonzept. „Wir wollen niemanden zu etwas verpflichten, das in der jeweiligen Lebenslage nicht leistbar ist“, heißt es in dem Kompromiss für die erste GEG-Lesung. Das Geld soll aus dem Klima- und Transformationsfonds kommen und „möglichst passgenau die einzelnen Bedürfnislagen und sozialen Härten bis in die Mitte der Gesellschaft“ berücksichtigen.

Wie auch immer es vor der Sommerpause des Berliner Politbetriebs weitergeht – auch beim GEG dürfte eine alte Berliner Politikweisheit gelten: dass kein Gesetz den Bundestag so verlässt, wie es von der Regierung einst eingebracht wurde. Die für den Wasserstoff im Wärmemarkt alles entscheidende Frage lautet dabei: An welchen Passagen ändert das Parlament noch um – und wenn ja, auf welche Weise?